SBGG: Name behalten, Geschlechtseintrag ändern?
tl;dr: Beibehalten des Vornamens bei Änderung des Geschlechtseintrags möglich? Argumentationstaktik?
Heyyo, ich schieb meine Personenstandsänderung nach SBGG jetzt schon viel zu lange vor mir her, weil ich mich nicht bereit für die Diskussion mit der*dem Beamten fühle, die meine Vorstellungen vermutlich nicht teilen wird (Studieren geht zwar über Probieren, aber ich habe bisher nur Schlechtes über mein oberfränkisches Standesamt gehört).
Ich trage seit Geburt einen recht seltenen nordisch-/friesischstämmigen Namen, der gemeinhin als männlich geführt wird, und auch von Personen, die den Namen (vermutlich) zum ersten Mal hören wird er erfahrungsgemäß in aller Regel männlich gedeutet, wenn ich in Mails nicht die Pronomen dazuschreibe. Er klingt anscheinend männlich, auch wenn er nicht wirklich einem bekannteren männlichen Namen ähnelt.
Für mich war mein Name nie geschlechtlich aufgeladen, anders als verbreitetere Namen wie Helmuth, Thomas, hastenichgesehn. Ich kannte nie andere Leute mit dem gleichen Namen, auch wenn es ein zwei "prominentere" Deutsche Männer mit dem Namen gibt. Kurz: der Name war für mich immer einfach meine Identität und nicht geschlechtlich aufgeladen, weshalb ich ihn auch nach meiner Transition behalten habe.
Der Name ist sehr selten, in meiner und verwandten Schreibweisen heißen vllt. 1000–2000 Menschen im Deutschland so, in meiner Schreibweise wurde er zwischen 2010 und 2021 etwa 100 Mal vergeben.
Ich würde meinen Geschlechtseintrag nun gern endlich mal zu "weiblich" ändern lassen. Meinem bestehenden Namen würde ich gern ein oder zwei Namen anreihen, die historisch weiblich konnotiert sind, die geläufiger sind als mein erster Vorname, und zu denen ich zudem eine besondere Verbindung habe. Gleichzeitig erhoffe ich mir davon, das Standesamt etwas beschwichtigen und einer Ablehnung meines bestehenden Vornamens entgegenkommen zu können.
Zudem gibt es in germanischen Sprachen und im Japanischen weibliche Versionen meines Vornamens, die diesem lediglich ein -a, -e oder -o anhängen. Das würde aber aus meinem einsilbigen Namen einen zweisilbigen machen, der Rhythmus und das Gefühl wären völlig andere. Eine formelle Änderung zu einem dieser Namen wäre für mich eigentlich nur eine Anbiderung an schläfrige Standesbeamte und hätte meiner Auffassung nicht viel mit Selbstbestimmung zu tun. Außerdem unterscheiden die weiblichen Namen sich in der Etymologie von meinem Namen doch teils, anders als jetzt Karl/Karla oder so.
So, jetzt bin ich aber heute darüber gestoßen, dass eine Zurückweisung eines bisherigen Vornamens nicht in Einklang mit der Verfassung zu bringen sei, und die Forderung, der Name müsse dem Geschlecht entsprechen, sei vor dem Hintergrund eines Urteils des BVerfG nicht zu stellen (https://dgti.org/2024/08/30/einschaetzung-vornamenswahl-sbgg/).
Ich denke mal, dass mir derartiges erst nach einer Ablehnung durch das Standesamt nützlich werden würde, und nicht viel Überzeugungskraft gegen störrische Standesbeamte hätte.
Mein Argumentationsansatz wäre jetzt: - der Name ist extrem selten, es ist nicht davon auszugehen, dass er gesellschaftlich automatisch männlich gelesen wird, anders als Karl oder Emil (zudem er sich auch nicht auf bekanntere männliche Namen reimt o. Ä.) (dass ich von Fremden in Mails i.d.R. mit "Herr" angeschrieben werde und der Name auch beim ersten Hören scheinbar männlich klingt, muss das Standesamt ja nicht wissen :P) - es gibt mindestens 3 weibliche Namen, die sich von meinem nur durch das anhängen eines Buchstabens unterscheiden, anders als beim Paar Paul/Paula z. B. sind aufgrund der Unbekanntheit und Seltenheit weder mein Name noch die "weiblichen" Versionen intuitiv männlicher/weiblicher, sondern klingen alle gleich ungewohnt - ich will "traditionell" weibliche Zweit- und Drittnamen hinzunehmen
Hat jemand vielleicht Erfahrungen gemacht beim Wechsel des Geschlechtseintrags und Beibehaltung des Geburtsvornamens?
Am Ende macht das Standesamt vielleicht auch gar keine Probleme, aber ich merke richtig, dass ich mich psychisch seit Monaten nicht bereit fühle, einem ablehnenden Standesbeamtem argumentativ und stark entgegenzutreten. Die Anmeldung hab ich schon erledigt, es sind jetzt bald 4 Monate rum seitdem, fehlt nur noch die persönliche Erklärung. Bei der Anmeldung kam gar keine Rückmeldung.
Langer Roman aber darum kreisen sich meine Gedanken so und ich mussts mal verschriftlichen xD falls wer Input hat freu ich mich :))